Unmögliche Beweisaufnahme - in memoriam Hans Erich Nossack

sjDer Kammerpräsident wollte zu einem so frühen Zeitpunkt nicht Passagier in seinem eigenen Verfahren werden: Was wolle der Angeklagte damit sagen?
Ob es denn eine Interpretationsmöglichkeit gäbe? Er hätte schließlich zugegeben, daß er Eindrücke gesammelt hatte über diese Person. Daß er keine Anstalten gemacht habe, diese Eindrücke zu verbergen.
Eindrücke? machte der Staatsanwalt. Sie meinen diese Tonnen von Bildchen, Zeitungsausschnitten, Filmen etc! Angesichts der schieren Menge erschiene ihm der Begriff "Eindrücke" doch etwas euphemistisch.
Der Präsident ging auf diese Polemik nicht ein. Stattdessen fragte er, ob der Angeklagte diese Handlungen als normales Verhalten bezeichnen wolle?

Normal? Der Angesprochene zeigte sich verwirrt und der Präsident korrigierte sofort seinen Fehler: Üblich, meine ich. Üblich im Sinne von: das macht jeder.

Ja, in irgend einer Form sammele doch jeder Eindrücke über jeden Zustand des Lebens. Da er ein etwas unterentwickeltes Gedächtnis und wenig Phantasie besitze, müsse er mit Krücken wie Ton- und Bilddokumenten arbeiten. Natürlich sei dies umständlich und alles andere als perfekt. Er hätte sich aber nicht anders zu helfen gewußt.

Zu helfen? Wobei? Beim Erstellen einer Legende der Zielperson eines Verbrechens doch wohl! Der Staatsanwalt meinte, daß es schon wieder Zeit sei zu etwas polemischer Auffrischung.

Einspruch! Davon ist doch nichts bewiesen! meldete sich nun auch der Verteidiger zu Wort.

Ein mulmiges Gefühl stieg im dünnen Körper des Kammerpräsident empor. Ein Gefühl des Ausgleitens auf einer Schicht dünnen Eises wenn nicht sicher ist, ob ein Hinfallen oder ein Einbrechen die Folge morgendlichen Verlassens der sicheren Wohnung sein würde.

Zur Sache meine Herren. Wie ich den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft entnehme, haben sich außer großen Mengen verschiedenen Materials über die verschwundene Person auch Einbruchswerkzeuge in der Wohnung gefunden. Herr Angeklagter, sie haben in den Vernehmungen zu Protokoll gegeben, daß Protokoll ist hier nicht immer eindeutig, daß sie damit keinen bestimmten Zweck verbunden haben. Halten Sie es nicht auch für merkwürdig, daß jemand mit Ihrer Biographie, jemand also, der sich bisher dem Staat und den Bürgern als untadelig gegenüber verhalten hat, daß so jemand das raffinierteste und teuerste Einbruchswerkzeug in seinen eigenen vier Wänden - ich möchte mal überspitzt sagen - hortet? Ohne das diese Person angeben kann, wofür es diese Dinge verwenden wollte?
Mit Verlaub, Herr Präsident, die Uneindeutigkeiten im Protokoll sind wohl auf die unpräzise Fragestellungen des Herrn Staatsanwaltes und seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Er jedenfalls habe sich immer so geäußert, daß er das Gefühl hatte, zur Aufklärung des Falles beitragen zu können.
Aha, also ist es doch ein Fall! frohlockte der Staatsanwalt.

Ja selbstverständlich sei es das. Sonst würde man doch nicht hier zusammensitzen und... Der Präsident unterbrach den Angeklagten mit mißbilligendem Blick auf den Staatsanwalt. Zur Sache. Sie wollten, so haben Sie damals angegeben, die Einbruchswerkzeuge nicht als solche verwenden sondern sich nur in ihrem Umgang üben, um... ja warum eigentlich?

Er hätte ja nie bestritten, antwortete der Angeklagte, daß er eine Verletzung der privaten Sphäre einer anderen Person geplant habe; andererseits wären sowohl jene Person, als auch jene Wohnung, im übrigen auch der Einbruch als solcher, rein fiktiver Natur. Er habe ja schon angegeben, daß es ihm zu einem guten Teil an Phantasie und auch Vorstellungskraft mangele und so sein der einzig gangbare Weg der des physischen Tuns gewesen.

Physischen Tuns? Wenn ihn der Präsident richtig verstehe, meine er so etwas wie ein Simulation?
So könne man das nicht bezeichnen. Eine Simulation, so wie er sie verstehe, sei doch immer eine Art Einübung für eine reale Handlung. Dieses sei aber nicht der Fall gewesen. Da die Person Fiktion sei, sei es folgerichtig auch die Handlung.

Wolle der Angeklagte jetzt behaupten, die Verschwundene sei eine fiktive Person? empörte sich der Staatsanwalt.

Gewiß. Der Angeklagte drehte sich zum Publikum herum und schmunzelte. Hier und jetzt, genauso wie vor Ihrem Eindringen in meine Wohnung war diese Person fiktiv. Ja ich könnte behaupten, auch in der übrigen Zeit, da ich sie ja nicht persönlich kennenlernen konnte. Daß diese Person nicht fiktiv sei, dafür könne allenfalls aus der Tatsache dieser Gerichtsverhandlung geschlossen werden.

Dem Kammerpräsidenten war solcherart Sophismus zwar noch nicht untergekommen, er mochte ihn aber von Minute zu Minute weniger.
Wollen Sie jetzt etwa behaupten, es gäbe gar keinen Fall, weil es kein reales Opfer gäbe? Hatte der Angeklagte nicht
den Aussagen von Angehörigen über die Verschwundene beigewohnt? Habe diese nicht genug Spuren im Leben Anderer hinterlassen, um als real angesehen zu werden? Wolle der Angeklagte sich anmaßen, Personen als fiktiv zu bezeichnen, nur weil er - vorgeblich, muß man ja sagen - ihnen nie begegnet ist? Diese Art von Subjektivismus könne man von Seiten des Kammerpräsidenten aus gerne, oft und ausführlich in philosophischen Proseminaren diskutieren. In einem Gerichtsaal - er versuche es im Guten - haben solche Erörterungen keinen Platz. Man wolle bitte zur Beweisaufnahme zurückkehren und der Angeklagte müsse sich unter Androhung einer Ordnungsstrafe den Gepflogenheiten diesen Gerichts anpassen. (Fragment)

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